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Gerne komme ich zu Ihnen und berate Sie in einem ausführlichen Erstgespräch auch zu Hause, weil Sie sicherlich Ihre Unterlagen dort schneller zur Hand haben.
Wollen Sie nach diesem Gespräch weitere Leistungen von mir in Anspruch nehmen, stelle ich Ihnen die weiteren Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - zu dem der Rentenberater gesetzlich verpflichtet ist abzurechnen - dar. Diese bestimmen sich im Einzelnen nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit.
Mandatsannahmen nach den Vorschriften der gesetzlichen Prozesskostenhilfe können nicht erfolgen.
Sie sind nun zu der Überzeugung gelangt, dass es ratsam ist, sich in Ihren Angelegenheiten beraten zu lassen, dann rufen Sie an unter: