"Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre an Beträgen gezahlt habe"
"Die Rentenzahlung erfolgt automatisch"
"Alle müssen bis 67 Jahre arbeiten"
"Die Abschläge für eine vorzeitig bezogene Altersrente enden, wenn ich 65/67 Jahre alt bin"
"Die Altersrente meines Ehegatten wird auf meine Altersrente angerechnet"
"Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen"
"Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente"
"Wenn ich Berufs-/Erwerbsunfähig bin, erhalte ich, als Selbständiger, ohne Beitragszahlungen während der Selbständigkeit später eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil ich ja zuvor viele Jahre an Beitragszeiten aus einer Beschäftigung nachweisen kann und diese in den alten Renteninformationen der DRV aufgeführt ist"
"Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwerrente"
"Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig"
Diese Aufzählung könnte natürlich noch vielfältig weitergeführt werden.
* in Beitrags-Angelegenheiten
* bei Anträgen zur Erwerbsminderungsrente/Altersrente und
Hinterbliebenenrente und kläre Ihre Rentenzeiten in der gesetzlichen
Rentenversicherung, der Unfallversicherung und der betrieblichen
Altersvorsorge sowie im Schwerbehindertenrecht
Dies ist nur ein Auszug aus den möglichen sozialrechtlichen Ansprüchen.